Schulung und Unterstützung für Menschen mit Behinderung
Gute Kenntnisse in der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) sind für die Arbeitswelt sehr wichtig. Das Integrationsamt Hamburg (Öffnet neues Fenster) übernimmt deshalb für schwerbehinderte Beschäftigte die Kosten für EDV-Schulungen. Unterstützung gibt es auch bei Problemen mit der Software oder mit Hilfsmitteln.
Warum dieses Angebot?
Die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt macht gute Kenntnisse in der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) für fast alle Beschäftigten unverzichtbar.
Mit speziellen Hilfsmitteln können Menschen mit schweren Behinderungen die EDV in ihrem Betrieb anwenden. Sie machen einen guten Job. Das gilt zum Beispiel für Blinde und Sehgeschädigte, für Menschen mit schweren motorischen Einschränkungen und für Menschen mit Hörbehinderungen.
Voraussetzung sind aber gute Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit der Technik und die sichere Beherrschung vorhandener Hilfsmittel.
Spezielle Schulungen
Im Gegensatz zu anderen Beschäftigten können zum Beispiel blinde oder sehgeschädigte Menschen keinen Kurs besuchen, in dem sie mit Sehenden gemeinsam geschult werden.
Für diese Menschen sind spezielle Einzelschulungen am Arbeitsplatz die beste Lösung. Dabei werden die individuellen Hilfsmittel genutzt.
Unterstützung bei Problemen
Im Anschluss an die Schulungen haben die Teilnehmer einen Ansprechpartner, der schnell Hilfestellung geben kann. Zum Beispiel bei Problemen mit der EDV und den Hilfsmitteln.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Die Leistungen richten sich an:
- Blinde und Sehbehinderte,
- Gehörlose und Hörbehinderte sowie
- motorisch, psychisch, und mehrfach behinderte Beschäftigte.
Um an einer EDV-Schulung teilnehmen zu können, müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Arbeitsplatz befindet sich in Hamburg und die Zuständigkeit liegt beim Integrationsamt Hamburg.
- Interessenten müssen sozialversicherungspflichtig mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden beschäftigt sein. Beamte und Selbstständige können unter den oben genannten Voraussetzungen ebenfalls geschult werden.
- Eine Schwerbehinderung ist anerkannt (Grad der Behinderung 50 und mehr) oder eine Gleichstellung liegt vor (Grad der Behinderung 30 oder 40).
- Eine EDV-Schulung ist erforderlich, um den Anforderungen der Arbeit gerecht werden zu können.
- Es ist kein anderer Kostenträger zuständig (zum Beispiel Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse).
Leistungen im Überblick
Angeboten werden folgende Leistungen:
- Beratung von Interessenten, Beschäftigten und Betrieben.
- Individuelle Ermittlung der Bedarfe am Arbeitsplatz.
- Vorschläge zur Verbesserung der Ausstattung mit EDV-Hilfsmitteln.
- Anpassung der Hilfsmittel an die betrieblichen EDV-Erfordernisse.
- Individuelle Einzelschulungen am Arbeitsplatz in Standardsoftware und Fachanwendungen.
- Dreimonatige Nachbetreuung nach aktiver Schulungsphase.
- EDV-Unterstützung für den genannten Personenkreis mit nachweisbaren EDV-Kenntnissen.
Die Project Alliance GmbH als kompetenter Dienstleister
Das Integrationsamt hat durch eine Ausschreibung einen kompetenten und erfahrenen Anbieter gefunden. Die Firma Project Alliance GmbH ist spezialisiert auf Dienstleistungen in den Bereichen der Barrierefreiheit, Software-Ergonomie und IT-Umgebung:
- Erfahrene Software-Trainer mit teils mehr als 15 Jahren Erfahrung im Bereich Software-Training für Menschen mit Behinderungen führen die Schulungen durch.
- Bundesweit werden derzeit mehr als 150 behinderte Menschen an Arbeitsplätzen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst geschult.
- Seit 2014 ist die Firma nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 als Inspektionsstelle für Software in den Bereichen Barrierefreiheit und Ergonomie akkreditiert.
- Project Alliance kooperiert mit dem Hilfsmittel-Anbieter LVI Deutschland GmbH.
Kontakt und Anmeldung
Project Alliance GmbH
Ernst-Dietrich-Platz 1 (6. OG), 40882 Ratingen
Telefon: 0176 435 289 01
Mobil: 0160 413 260 0
E-Mail:
info@projectalliance.de
Dort werden Sie beraten und Ihr Bedarf ermittelt. In der Regel wird die Firma anschließend durch das Integrationsamt Hamburg beauftragt.
Dazu willigen Sie in die Übermittlung Ihrer Daten an das Integrationsamt ein. Zu den benötigten Unterlagen gehören Kopien
- des Arbeitsvertrages,
- des Schwerbehindertenausweises und
- des Feststellungsbescheides.
Diese Sozialdaten werden benötigt, um die Leistungen erbringen zu können; sie unterliegen einem strengen Datenschutz.
Die Anmeldung kann erst nach Zustimmung des Arbeitgebers erfolgen, da dieser den Teilnehmer für die Dauer der Schulung freistellen muss.
Übernahme der Kosten
Die Kosten für die Schulung und die Unterstützung übernimmt das Integrationsamt Hamburg in voller Höhe. Dazu werden Gelder aus der Ausgleichsabgabe eingesetzt.
Die Abrechnung der Schulungsstunden und der Unterstützungsleistungen erfolgt direkt zwischen der Firma und dem Integrationsamt. Den Teilnehmern und ihren Arbeitgebern entstehen keine zusätzlichen
Kosten.
Der Inhalt dieses Artikels steht auch als Faltblatt zur Verfügung: Download: Faltblatt EDV-Schulungen als PDF
Kontakt Integrationsamt Hamburg
Integrationsamt
Hamburger Straße 47
22083 Hamburg
Telefon: 040 428 633 953
Fax: 040 427 963 142
E-Mail:
integrationsamt@basfi.hamburg.de
Web-Links zum Integrationsamt Hamburg (Öffnen alle im neuen Fenster):